Wer übernimmt die Kosten einer PET/CT-Untersuchung?
Eine PET/CT-Untersuchung wird als ambulante Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung aktuell nur beim Lungen- (Bronchial-) Karzinom und einzelnen Fragestellungen bei Kopf-Hals-Tumoren, sowie in der Therapie von malignen Lymphomen (M. Hodgkin) erstattet.
Die Abrechnung kann bei diesen Indikationen direkt über die Versichertenkarte erfolgen. Eine Überweisung ist erforderlich. Eine Beantragung bei der Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht mehr notwendig, die korrekte Indikation muss aber zuvor von uns überprüft werden.
Bei anderen Indikationen kann in der GKV eine Kostenübernahme als Einzelfallentscheidung beantragt werden.
Alternativ können wir Ihnen die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL-Leistung) anbieten, sollten die Krankenkassen die Kosten für die PET/CT nicht übernehmen. Dazu können wir Ihnen gern vorab einen Kostenvoranschlag zuschicken.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.